Wichtige Infos

Wichtige Infos

Verschwiegenheitspflicht

Im Zuge meiner beruflichen Ausübung unterliege ich dem Psychotherapiegesetz BGBl. Nr. 361/1990. Laut §15 bin ich zur Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten Informationen und bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision
Nach meiner geprüften und anerkannten fachlichen Eignung und Zulassung zur eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit KlientInnen in freier Praxis und in Institutionen befinde ich mich derzeit im letzten Stadium meiner Ausbildung. Dieser Status verpflichtet mich zur regelmäßigen Supervision bei einer erfahrenen Psychotherapeutin oder einem erfahrenen Psychotherapeuten mit spezieller Lehrausbildung. Diese eingehende Reflexion meiner Arbeit und Überprüfung meiner methodenspezifischen Kompetenz bildet für Sie als KlientIn eine bestmögliche Form der Qualitätssicherung, die durch den regen Austausch mit Kollegen und Kolleginnen und deren ständige Begleitung des Therapieprozesses gewährleistet wird.

Die auftretenden Themen werden selbstverständlich anonymisiert behandelt.

Für Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision ist eine Verrechnung mit der Krankenkasse leider nicht möglich, daher biete ich meine Leistungen zu günstigeren Tarifen an.

Kommunikation
Die Kontaktaufnahme in beruflichem Kontext kann außerhalb der Sitzungen telefonisch, per SMS oder per E-Mail, jedoch nicht über soziale Medien erfolgen. Sie dient ausschließlich organisatorischen Zwecken und, falls erforderlich, zu einem kurzen Befindlichkeitsabgleich.

Therapeutische Behandlungen am Telefon sind strengstens untersagt.

Erstgespräch
Das Erstgespräch ist sehr maßgeblich. Es begründet und beeinflusst das zukünftige „Arbeitsbündnis“ zwischen KlientIn und Therapeutin. Diese Beziehung, bestehend aus wechselseitiger Einflussnahme und Ko-Kreation (gemeinsames Erschaffen von Interventionen, Methoden und Zielen), bildet einen wesentlichen Faktor für den Veränderungsprozess im Verlauf der Psychotherapie.

Das Erstgespräch dient zur Klärung der Rahmenbedingungen, wie Setting (die spezifische Ausgestaltung der Einheiten), Häufigkeit und eventuelle Dauer der Zusammenarbeit. Es ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen um einen ersten Eindruck von einander zu gewinnen. Das erste Gespräch erleichtert sowohl dem Klienten als auch dem Therapeuten die Einschätzung, ob die Grundlagen für den Aufbau einer Zusammenarbeit gegeben sind. Wenn in einem sicheren Rahmen auf beiden Seiten Vertrauen aufgebaut werden kann, indem der Therapeut seine unterstützende und aufmerksame Begleitung anbietet und der Klient dabei ein gutes und sicheres Gefühl entwickelt und sich verstanden und gesehen fühlt, so sind die besten Voraussetzungen für einen positiven Verlauf des therapeutischen Prozesses gegeben.

Selbstverständlich müssen Sie Ihre Entscheidung nicht sofort treffen und können mich in den nächsten Tagen nach dem Erstgespräch kontaktieren. Folgende Fragen sollen Ihnen helfen, Klarheit über Ihre Entscheidung zu bekommen:

  • Vertrauen Sie grundsätzlich darauf, dass ich Ihnen helfen will und konstruktiv bin?
  • Herrscht Klarheit und Einverständnis darüber, welche Themen wir besprechen und wie wir miteinander arbeiten wollen?
  • Haben Sie vor, sich auf diese persönliche Entwicklung über einen längeren Zeitraum, auf Veränderungen und auf die Gesprächsbeziehung einzulassen, auch wenn der Prozess schwierig oder schmerzhaft sein könnte?